Es ist mir eine besondere Freude dieses Video der Foreskin Pride zu präsentieren, das in verschiedenen Großstädten in Nordamerika stattgefunden hat. Darin geht es zwar um den Schutz der Vorhaut, richtet sich aber genauso gegen weibliche Genitalverstümmelung. Nun dürfen sich alle am Anblick eines nackten Penis erfreuen. Wer übrigens die Genitalien von Babys und Kinder verstümmelt, ist ein perverser Kindeschänder.
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„Nun dürfen sich alle am Anblick eines nackten Penis erfreuen.“
Erfreu dich mal schön alleine du NWO-Pimmelfresse Tangsir al Majusi
Stoppt selbst die geringst invasive FGM
Erstmals in der Geschichte der USA beginnt im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation), nachdem in Detroit, Michigan, die Ärztin Dr. Jumana Nagarwala sowie die Eheleute Attar (Dr. Fakhruddin Attar und Farida Attar) angezeigt worden sind.
Im Vorort Livonia (Michigan) betreibt Dr. Attar die Burhani Medical Clinic, abends – nach Geschäftsschluss – der Tatort der Mädchenbeschneidung. Die drei Beschuldigten sind Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra.
Die drei sind inhaftiert, Dr. Jumana Nagarwala, weil sie nach Nairobi, Kenia reisen wollte (auf dem Flughafen von Detroit verhaftet) und das Gericht Fluchtgefahr sieht, die Eheleute Attar, weil sie die Kooperation mit den Ermittlern eher verweigerten, was als Bereitschaft zur Verdunkelung bewertet wird.
In immer neuen Wellen branden die Versuche der Aufweichung der WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) heran, die Versuche der Straffreistellung der irgendwie geringer invasiven Formen der Mädchenbeschneidung.
Man versucht, die Schädlichkeit der weiblichen Genitalverstümmelung FGM Typ Ia Klitoris(teil)amputation (Type Ia, removal of the clitoral hood or prepuce only) oder einer FGM Typ IV wie Stechen, Einschneiden, Kratzen, Schaben (for example: pricking, incising, scraping) zu bagatellisieren.
Die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalberstümmelung (FGM) muss erhalten bleiben: Nein zu den Versuchen der Straffreistellung der Chatna (Chitan al-inath, indones.: sunat perempuan), etwa der sogenannten milden Sunna, überall auf der Welt.
Frau und Mann, Mädchen und Junge sind nicht ungleich zu behandeln. Genitalbeschneidung muss global verboten bleiben bzw. werden, einerlei, ob der junge Mensch ein Mädchen ist oder ein Junge.
Völlig altersentsprechend ist auch ein 12, vierzehn oder 16 Jahre alter junger Mensch nicht in der Lage, die Folgen der FGM oder MGM auf Gesundheit, Sexualität oder Partnerschaft abzuschätzen.
Unabhängig davon kann auch eine Infektion nach einem Skalpellschnitt oder Nadelstich, kann auch die sogenannte milde Sunna zu schweren Komplikationen bis hin zum Tod führen.
Deshalb ein klares Nein zu allen medizinisch nicht erforderlichen Genitaloperationen an einem Minderjährigen (d. i. Mensch unter 18 Jahre) – keine Beschneidung unter achtzehn.
Danke für das Update Nguyen Tuong. Du hast es auf den Punkt gebracht.